Im Jahr 2008 wurde ESTA von den USA ins Leben gerufen. ESTA steht dabei für „Electronic System for Travel Authorization“. Mit dieser Methode hat man die Möglichkeit, über einen Onlineantrag eine Einreisegenehmigung zu beantragen.

Der Antrag ist relativ unkompliziert und detailliert erklärt. Binnen maximal 72 Stunden erhält man ein Statusupdate der ESTA-Genehmigung und hat bei einer Bestätigung des Antrags die Möglichkeit, für die nächsten 2 Jahre für maximal 90 Tage am Stück für touristische Zwecke die USA zu bereisen.

Die Kosten für ESTA belaufen sich auf 14$. Den Status des ESTA kann man nach der Beantragung auf der ESTA-Seite des US Department of Homeland Security überprüfen. Es ist zu beachten, dass manche Fluggesellschaften eine ausgedruckte ESTA-Genehmigung voraussetzen. Allerdings ist dies nicht zwingend nötig, da die Daten bei der Überprüfung auch digital aufgerufen werden können.

Wer kann alles ein ESTA beantragen bzw. welche Staatsangehörigkeit setzt es voraus?

Personen mit einem Reisepass aus den folgenden Länder können unter dem Visa Waiver Programm in die USA einreisen:

Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Japan, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Malta, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Tscheche Rep., Ungarn, Vereinigtes Königreich.

Ist es auch nötig einen ESTA-Antrag zu stellen, wenn ich die USA nur als Transitstopp nutzen möchte?

Da es auf amerikanischen Flughäfen keine Transitzonen gibt und das dortige Gebiet auch zu den USA zählt, benötigt man auch bei einem Zwischenstopp eine Einreisegenehmigung. Dies ist nicht zu umgehen und wird vor dem Reisebeginn auch von den Fluglinien geprüft.

Was passiert, wenn ich in den USA einen Sprachkurs besuchen möchte und mir einen Nebenjob suche?

Es ist strikt untersagt, mit einem ESTA einzureisen und in den USA einer Tätigkeit egal welcher Art nachzugehen. Falls man trotzdem mit einem ESTA einer solchen Tätigkeit nachgeht und dies bemerkt wird, kann man mit einem Einreiseverbot von bis zu 10 Jahren rechnen.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten, sind diese sicher?

Die angegebenen Daten werden für die nächsten 4 Jahre gespeichert. In dieser Zeit hat jeder Beamte darauf Zugriff. Anschließend werden die Daten für 75 Jahre archiviert – in dieser Zeit wird den Beamten der Zugriff verwehrt. Unter besonderen Umständen haben jedoch ausgewählte Beamte Zugriff auf diese Daten, beispielsweise bei einer laufenden Ermittlung.

Kann ich auch für eine dritte Person ESTA beantragen?

Das ist möglich, man benötigt dazu lediglich die persönlichen Daten des Antragstellers sowie ein akzeptiertes Zahlungsmittel (Kreditkarte oder PayPal). Die Genehmigung wird dann innerhalb der nächsten 72 Stunden bearbeitet. Den Status kann man nur über die ESTA-Seite des US Department of Homeland Security erfahren. Man sollte allerdings auch darauf achten, alle Angaben korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten, da es sonst zu Problemen bei der Einreise kommen kann.

Muss ich auch für meine Kinder ESTA beantragen?

Auch Kinder benötigen eine ESTA-Genehmigung. Dabei ist zu beachten, dass die Kinder über einen elektronischen Reisepass verfügen. Ein Kinderreisepass ist für die Beantragung und für eine Einreise nicht ausreichend. Sollte kein elektronischer Reisepass vorliegen, kann man diesen auf dem nächsten Amt auch im Express-Verfahren beantragen. Dieses Verfahren kostet etwas mehr, jedoch ist der elektronische Reisepass so bereits nach wenigen Tagen verfügbar.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Welche Möglichkeiten habe ich, um doch noch einreisen zu können?

In der Regel erfährt man leider nicht, aus welchem Grund das ESTA abgelehnt wurde.

In vielen Fällen liegt es daran, dass der Reisepass in der Vergangenheit als gestohlen bzw. als verloren gemeldet wurde. Dadurch wird der Reisepass in einer Datenbank gesperrt und ist für eine Einreise nicht mehr verwendbar. Sollte der Reisepass nach der Sperrung wiedergefunden werden, so bleibt dieser weiterhin gesperrt. Die Datenbank wird oftmals nicht aktualisiert, was dann eben bei einer Beantragung die Folge hat, dass der Antrag abgelehnt wird.

Eine weitere Möglichkeit könnte sein, dass man bereits in der Vergangenheit Probleme bei der Einreise hatte oder bereits ein Einreiseverbot erlassen wurde. Auch in diesem Fall wird das ESTA abgelehnt.

Nun bleibt lediglich die Möglichkeit ein Visum zu beantragen. Es gibt für sehr viele verschiedene Fälle ein Visum. Die am häufig genutzten Visa sind das B-Visum für touristische Zwecke oder auch das F1-Visum für Studenten oder schulische Aufenthalte. Mehr über die verschiedenen Visaarten findet man auf der Seite www.einreiseusa.org .

Was passiert, wenn ich mich länger als 90 Tage in den USA aufhalte?

Man darf sich mit ESTA maximal 90 Tage in den USA aufhalten. Falls man sich länger in den USA aufhält, wird dies als illegale Einreise angesehen und zukünftige Anfragen für ein ESTA oder Visum werden abgelehnt. Je nachdem, wieviele Tage man überzogen hat, muss man mit Einreisesperren von bis zu 10 Jahren rechnen.

Was geschieht, wenn mein Reisepass abläuft und ich einen neuen beantrage, ist mein ESTA dann weiterhin gültig?

Man muss in diesem Fall einen weiteren ESTA-Antrag stellen und den alten somit überschreiben. Es ist nicht möglich mit einem neuen Reisepass und einem vorher gestellten ESTA einzureisen, das sich die Reisepassnummern unterscheiden. In diesem Fall wird dann die Einreise verweigert, die amerikanischen Sicherheitsbehörden sind bei solchen Angelegenheiten sehr streng.